folgende Programmpunkte sind vorgesehen:
- •Jahresrückblick
- •Geschäftsbericht der Vorstandschaft
- •Entlastung und Neuwahl der Vorstandschaft
Zur Neuwahl der Vorstandschaft:
Wahlvorschläge können während der Wahlversammlung schriftlich oder mündlich erfolgen.
Eine Besonderheit gibt es bei der Wahl des Jugendleiters. Der Jugendleiter und sein stellvertretende Jugendleiter der Ortsgruppe werden von den Jungmitgliedern vom vollendetem zehnten bis 16. Lebensjahr und dem amtierenden Jugendleiter und dessen Stellvertretern gewählt.
Es werden gewählt:
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Vorsitzender der Ortsgruppe
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stellvertretender Vorsitzender
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technischer Leiter
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stellvertretender technischer Leiter
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Kassier
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Schriftführer
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Jugendleiter
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stellvertretender Jugendleiter
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plus 2 weitere stimmberichtigte Beisitzer
Das Procedere der Wahl ist nachzulesen in der Wasserwacht-Ordnung "§14 Wahlen" bzw in der Jugendordnung "§7 Wahlen in der Wasserwacht-Jugend"
Ergänzend gibt es die Durchführungsbestimmungen zur Wahl 2009
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